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12. September 2020

Roter Munot: Kein Verstaendnis fuer Strafanzeige

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SN vom 11 September, 2020

Schaffhauser Nachrichten vom 12. September, 2020
 Eine Rechnung über 800 Franken haben die Klimaaktivisten, die den
 Munot in rotes Licht tauchten, von SH Power bekommen. Nun droht ihnen
 noch eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
 
 Eines Abends Mitte Juni war der Munot plötzlich in rotes Licht
 getaucht: Mitglieder der Klimastreikbewegung beklebten die Scheinwerfer,
 die den Munot anstrahlen, mit roter Folie. Mit dem "Munot in Flammen"
 wollten sie auf die Folgen der Klimaerwärmung aufmerksam machen. In
 einer Mitteilung hatte sich die Bewegung zu der Aktion bekannt. Eine
 Bewilligung hatten sie dafür nicht.
 
 Wenig später, Ende Juni, hatte SVP-Grossstadtrat Kurt Reuter eine
 Kleine Anfrage zum Thema eingereicht. Er wollte wissen, wie der Stadtrat
 diesen "politischen Extremismus", wie er ihn nannte, beurteilt. In der
 Antwort des Stadtrats, welche dieser kürzlich veröffentlichte,
 hiess es, dass die Mitglieder des Stadtrats die unbewilligte Aktion
 verurteilen. "Den Klimaaktivisten stehen legale Möglichkeiten offen,
 um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen."
 
 Um die Leuchten zu überkleben, waren die Aktivisten über
 die Einzäunung des Munot-Areals geklettert, in einen Bereich
 des städtischen Grundstücks, das nicht öffentlich
 zugänglich ist. Aus diesem Grund hat die Stadt Strafanzeige gegen
 Unbekannt wegen Hausfriedensbruchs eingereicht. "Es ist nicht bekannt,
 wer genau an der Aktion beteiligt war", sagt Stadtpräsident
 Peter Neukomm. "Deshalb wurde Strafantrag gegen Unbekannt erstattet."
 "Politik hätte Besseres zu tun"
 
 Peter Sticher, Erster Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen,
 bestätigt, dass die besagte Strafanzeige am 7. Juli bei der
 Staatsanwaltschaft eingegangen ist. "Hausfriedensbruch wird mit einer
 Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft",
 so Sticher. "Bei einer nicht vorbestraften Person wird - im Fall einer
 Verurteilung und keiner weiteren Delikte - in aller Regel eine bedingte
 Geldstrafe mit einer Busse ausgesprochen."
 
 SH Power, die für die öffentliche Beleuchtung zuständig
 ist, hat den Aktivisten ausserdem die Kosten für den Aufwand, der
 nötig war, um die Leuchten wieder von den Folien zu befreien, in
 Rechnung gestellt. Wie Stefan Mayer, Geschäftsleitungsmitglied der
 SH Power, bestätigt, beläuft sich die Rechnung auf 800 Franken.
 
 "Die Klimastreikbewegung Schaffhausen wird die Rechnung begleichen",
 sagt Klimaaktivist und Kantonsratskandidat der Jungen Grünen, Maurus
 Pfalzgraf. Stellvertretend für die Klimastreik-Bewegung Schaffhausens
 hatte er nach der Beleuchtungs-Aktion vor den Medien Stellung dazu
 genommen. Der Stadtpräsident habe danach das persönliche
 Gespräch mit ihm gesucht und übergab Pfalzgraf bei dieser
 Gelegenheit auch die Rechnung über 800 Franken.
 
 Zur Rechnung und zur Anzeige sagt er: "Die Politik hätte doch
 Besseres zu tun, als Lausbubenstreichen nachzugehen." Für das
 Einreichen der Strafanzeige hat er kein Verständnis. Sobald
 die Rechnung beglichen ist, sollte die Sache als erledigt gelten,
 findet er.
 
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